In Deutschland setzt sicher der Strompreis aus drei verschiedenen Hauptkomponenten zusammen, den Kosten für die Energielieferung und den Kosten für die Netznutzung. Zudem kommt der nicht unwesentliche Bestandteil der Strompreise, die Steuern, Umlagen und Abgaben hinzu. Seit dem Jahr 2000 sind in Deutschland auf Grund der gestiegenen Brennstoff- und Gaspreise die Strompreise rasant angestiegen. Zum 01.08.2014 ist die neue EEG Novelle in Kraft getreten, womit sich auch einige Änderungen für die Einspeisevergütung ergeben haben. Wie sich die Vergütungssätze auf die Wirtschaftlichkeit einer neuen Photovoltaik Anlage auswirken, behalten unserer Fachberater stets im Blick und errechnen mit Ihnen zusammen die optimale Wirtschaftlichkeit. Wenn eine bestehende Photovoltaik Anlage erweitert wird und die neue Anlage mit der alten Anlage vergütungsbezogen zusammengefasst wird, dann erhält die neue Anlage immer auch die aktuell gültige Einspeisevergütung. Die alte Photovoltaik Anlage kann nicht zu den damals gültigen Vergütungssätzen erweitert werden. Zu allen Fragen rund um den Strompreis und die EEG Novelle stehen unsere Fachberater gern zur Verfügung.
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